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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter gdi.bmel.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des BMEL betreibt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Nach einer im November 2023 durchgeführten externen Bewertung der Einhaltung dieser Anforderungen, entspricht die Website diesen nur teilweise. Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei:

Website

  • Keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.3.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • Einige Regionsauszeichnungen sind unverständlich benannt und teilweise werden Aufzählungszeichen durch einen Screenreader ausgegeben, die nicht ausgegeben werden sollten.
    • Einige Formularfelder sind nicht mit ihrer Beschriftung verknüpft.
  • Kontrastabstände von Nicht-Text-Inhalten und Text-Inhalten sind zu gering. Der Tastaturfokus ist auf einigen interaktiven Elementen nicht erkennbar (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterien 1.4.11, 1.4.3 und 2.4.7 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1). 
  • Keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 2.4.3 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • Die Fokussetzung ist nicht immer schlüssig.
    • Fehler bei einer Formular-Befüllung können nicht effizient mit der Tastatur behoben werden.
  • Nicht alle Inhalte wurden einheitlich übersetzt (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 3.1.2 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Einige Informationen auf der Seite stehen nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache und zur Verfügung (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 3.4.6 und 3.4.7 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Die Seiten enthalten einige Syntaxfehler, die zu Fehlern bei der Ausgabe durch assistive Technologien führen können. (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1)

Geodatenviewer

  • Der Zweck von einigen inhaltstragenden Grafiken ist nicht erkennbar (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1). 
  • Die Kartenanwendung ist für blinde Nutzende nicht sinnvoll erfassbar (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.3.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1). 
  • Einige Informationen werden ausschließlich über Farbe vermittelt (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.4.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1). 
  • Kontrastabstände von Nicht-Text-Inhalten und Text-Inhalten sind zu gering. (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 1.4.11 und 1.4.3 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) WCAG 2.1).
  • Keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 2.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • Einige interaktive Elemente sind nicht mit der Tastatur bedienbar.
    • Wenige Inhalte können nicht gescrollt werden.
  • Inhalte werden bei 200% sowie 400 % Zoom nicht korrekt angezeigt bzw. sind nicht gut wahrnehmbar (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 1.4.4 und 1.4.10 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Der Fokus wird nicht in Pop-ups gesetzt und Formularfelder werden bei der Fokussierung automatisch ausgefüllt (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 2.4.3 und 3.2.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Die Seiten enthalten einige Syntaxfehler, die zu Fehlern bei der Ausgabe durch assistive Technologien führen können. (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).

Metadatenverzeichnis

  • Der Zweck einiger Links ist für blinde Nutzende nicht direkt erkennbar (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Links sind teilweise wegen der Farbwahl nicht gut erkennbar (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.4.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Kontrastabstände von Nicht-Text-Inhalten und Text-Inhalten und  sind zu gering. (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 1.4.11 und 1.4.3 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 1.4.10 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • In der mobilen Ansicht sind einige Inhalte nicht lesbar.
    • Inhalte sind bei einer 400% Vergrößerung nicht gut wahrnehmbar.
  • Keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 1.3.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • Überschriften sind teilweise nicht korrekt gegliedert und Inhalte sind als Listen ausgezeichnet, die keine sind.
    • Einige Formularfelder sind nicht mit ihrer Beschriftung verknüpft.
    • Das Metadatenverzeichnis ist als Datentabelle nicht optimal erfassbar.
    • Die Zahl der Themen im Filter ist nicht direkt wahrnehmbar.
    • Einige Titel sind zu lang. 
    • Formularfeldbeschriftungen erfolgen nur mit Platzhalter. 
    • In der Kontrastanpassung sind einige Inhalte nicht gut wahrnehmbar.
  • Keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 2.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • Einige interaktive Elemente sind nicht mit der Tastatur bedienbar.
    • Die Aktivierung vieler interaktiver Elemente löst nicht die erwartete Aktion aus. 
  • Keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 2.4.3 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1:
    • Die Fokusreihenfolge entspricht teilweise nicht der visuell logischen Arbeitsreihenfolge.
    • Eine effiziente Tastaturnavigation ist nicht immer möglich. 
  • Der Tastaturfokus ist auf einigen interaktiven Elementen nicht erkennbar (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) WCAG 2.1).
  • Der Zweck weniger Elemente ist nicht unmittelbar erkennbar (keine Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterium 4.1.2 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Einige Checkboxen besitzen keine sichtbare Beschriftung (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 2.4.6 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Nicht alle Inhalte wurden einheitlich übersetzt (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 3.1.2 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).
  • Datumsfelder enthalten keinen Hinweis auf das korrekte Datumsformat (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 3.3.2 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1). 
  • Die Seiten enthalten einige Syntaxfehler, die zu Fehlern bei der Ausgabe durch assistive Technologien führen können (keine Vereinbarkeit mit dem Erfolgskriterium 4.1.1 der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1).

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie Inhalte bereitzustellen. Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in einer anderen Form zur Verfügung zu stellen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.01.2024 erstellt.

Barriere melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unsere Seite Barriere melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg(dot)de