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Umsetzung

Geodaten umfassen laut INSPIRE Definition Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Ort oder geografischen Gebiet. Sie werden auffindbar gemacht und sind über Darstellungs- und Downloaddienste nutzbar.

Zeitplan der INSPIRE Umsetzung
© Koordinierungsstelle GDI-DE

INSPIRE definiert 34 Themen von Geodaten, die in drei Anhänge unterteilt sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zu den 34 Themen bereits vorhandene und in digitaler Form vorliegende Geodaten interoperabel bereitzustellen.

INSPIRE fordert eine einheitliche Beschreibung der Geodaten mit Hilfe von Metadaten und deren Bereitstellung sowie Auffindbarkeit im Internet mit Suchfunktion, Darstellungs- und Downloadfunktion.

Im Bild ist schematisch die zeitliche Planung für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie dargestellt. Es werden die zentralen Verordnungen zu Metadaten, Interoperabilität und Diensten sowie ihre Umsetzungsfristen Bezug nehmend auf die verschiedenen Anhänge der Richtlinie benannt.


Technische Leitfäden und Dokumente zur INSPIRE Umsetzung

GDI-DE Dokumente

Das Verzeichnis der GDI-DE Standards beinhaltet alle in der Architektur der GDI-DE verwendeten, abgestimmten und referenzierten technischen Standards.

Grundlegende Vereinbarungen der GDI-DE, Dokumente zum Architekturkonzept sowie Handlungsempfehlungen und Leitfäden aus Bund und Ländern stehen als kostenfreier Download bei GDI-DE Dokumente zur Verfügung