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Monitoring und Reporting

Die Mitgliedsstaaten melden jedes Jahr den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie an die Europäische Kommission. Diese berichtet der Öffentlichkeit.

Die Mitgliedstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.

INSPIRE-Richtlinie Artikel 21 Abs.1

Monitoring

In diesem Zusammenhang werden jedes Jahr für alle Mitgliedsstaaten die Indikatoren des INSPIRE-Monitoring berechnet und veröffentlicht. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Ergebnisse des INSPIRE-Monitoring im INSPIRE Geoportal. Auch die berechneten Indikatoren für Deutschland sind dort einsehbar. 

Die im Rahmen des INSPIRE-Monitoring gemeldeten Metadaten sowie deren Darstellungs- und Downloaddienste befinden sich im INSPIRE Geoportal der EU.

Öffentlich zugängliche Geodaten auf nationaler Ebene sind über das Geoportal.de auffindbar.

Indikatoren

Nach dem Durchführungsbeschluss der EU–Kommission gibt es verschiedene Indikatoren, die auf Grundlage der erhobenen Metadaten berechnet werden. Die Berechnung der Indikatoren zur Konformität der Metadaten erfolgt auf Basis verschiedener Tests im INSPIRE Reference Validator. Die Indikatoren messen den Fortschritt der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der INSPIRE- Richtlinie.
 

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Reporting

Die Mitgliedsstaaten aktualisieren und veröffentlichen, spätestens zum 31. März jeden Jahres, einen zusammenfassenden Bericht. Die Berichte werden von den Kommissionsstellen mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht. Für Deutschland sind die Berichte des Reporting im GDI-DE Wiki einsehbar.

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