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INSPIRE

Allgemeine Informationen

Die INSPIRE-Richtlinie -Infrastucture for Spatial Information in Europe- dient der Schaffung einer Geodateninfrastruktur (GDI) in der Europäischen Gemeinschaft.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft bildet die rechtliche Grundlage der INSPIRE Initiative.

Umsetzung

Geodaten umfassen laut INSPIRE Definition Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Ort oder geografischen Gebiet. Sie werden auffindbar gemacht und sind über Darstellungs- und Downloaddienste nutzbar.

Monitoring und Reporting

Die Mitgliedsstaaten melden jedes Jahr den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie an die Europäische Kommission. Diese berichtet der Öffentlichkeit.

Spezifikationen

Zur Gewährleistung der Interoperabilität der Geodatensätze und -dienste sind die identifizierten Geodatensätze zusätzlich im INSPIRE-Datenmodell des entsprechenden Themas der Anhänge bereitzustellen.